Rechnung als Kleinunternehmer: Hinweis und Vorlage
Für eine befreite Leistung zählt ein verständlicher Beleg mit den richtigen Angaben und einem passenden Befreiungshinweis.
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Wie schreiben Sie eine Rechnung als Kleinunternehmer?
Beginnen Sie mit dem wirklichen Vorgang, nicht mit einem Mustertext. Wer hat wem welche Leistung erbracht, wann wurde die Rechnung ausgestellt und welches Entgelt ist vereinbart? Legen Sie diese Informationen bereit. Dann öffnen Sie eine Vorlage oder den Generator und tragen die Angaben in Ruhe ein. Ein Muster hilft, nichts zu übersehen. Die konkrete Leistung und die Beteiligten müssen Sie selbst richtig beschreiben.
Für Rechnungen über Leistungen, auf die die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer angewendet wird, enthält § 34a UStDV eine eigene Angabenliste. Sie ist kürzer als die allgemeine Liste nach § 14 Abs. 4 UStG. Der Name und die vollständige Anschrift beider Beteiligten, eine zulässige Steuerkennung des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, die Art und Menge der Leistung oder Lieferung, das Entgelt in einer Summe und der Hinweis auf die Befreiung gehören dazu. Wenn der Leistungsempfänger aufgrund einer vorherigen Vereinbarung abrechnet, ist die Bezeichnung „Gutschrift“ erforderlich. Die einzelnen Punkte stehen hier mit ihrer Quelle:
- Name und vollständige Anschrift beider Parteien (Gesetz)
- Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-IdNr. des Ausstellers (Gesetz)
- Ausstellungsdatum (Gesetz)
- Menge und Art der Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung (Gesetz)
- Entgelt in einer Summe und Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG (Gesetz)
- Wort „Gutschrift“ bei Abrechnung durch den Leistungsempfänger nur falls zutreffend (Gesetz)
Gesetzestext gelesen am 04.10.2026.
Lesen Sie diese Liste nicht als Freibrief für unklare Rechnungen. Auch wenn eine Angabe rechtlich nicht zu den Pflichtfeldern dieser Sonderregel gehört, kann sie dem Kunden im Alltag helfen. Eine verständliche Leistungsbeschreibung erspart Rückfragen, und eine eindeutige Zuordnung macht die spätere Suche leichter. Trennen Sie dabei Pflicht, hilfreiche Information und eigene Gewohnheit. So bleibt die Vorlage übersichtlich und Sie wissen, warum jedes Feld auf dem Blatt steht.
Ein häufiger Stolperstein ist der gedankenlos übernommene Steuerausweis aus einer allgemeinen Vorlage. Wenn Sie eine Leistung unter der Kleinunternehmerbefreiung abrechnen, gehört der Befreiungshinweis auf die Rechnung. Ein unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer kann eine Steuerschuld auslösen: Kann eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG auslösen (Quelle). Prüfen Sie deshalb besonders die Steuerzeilen, bevor Sie eine Datei verschicken. Ein Häkchen in einer Software ist nur eine Bedienhilfe, keine Prüfung Ihrer tatsächlichen steuerlichen Lage.
Welcher Hinweis gehört auf die Rechnung?
Die Verordnung verlangt einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Eine kurze, belegte Formulierung lautet: Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Quelle). Verwenden Sie einen verständlichen Hinweis und prüfen Sie, ob er zum konkreten Vorgang passt. Die Quelle bestätigt die Anforderung, nicht eine einzig vorgeschriebene Satzmelodie. Darum geben wir keine angeblich magische Formel aus.
Der Hinweis steht am besten in der Nähe des Entgelts, damit der Empfänger die Darstellung versteht. Das ist eine redaktionelle Gestaltungsempfehlung, keine zusätzliche gesetzliche Pflicht. Es geht darum, eine Rechnung lesbar zu halten: Zuerst die Leistung, dann das Entgelt, dazu der Grund, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Verstecken Sie den Hinweis nicht in einem langen allgemeinen Fußtext, den niemand mit der konkreten Rechnung verbindet.
Wenn Sie eine alte Vorlage übernehmen, lesen Sie den gesamten Steuerbereich neu. Dort können noch Zeilen für Steuersatz und Steuerbetrag stehen, die Sie in diesem Fall nicht verwenden sollten. Löschen Sie aber nicht blind andere Angaben. Prüfen Sie die für Ihre Rechnung geltende Liste und formulieren Sie das Dokument so, dass Ihr Kunde den Vorgang nachvollziehen kann. Eine gut gepflegte Vorlage ist weniger fehleranfällig als eine Kopie, bei der jedes Mal einzelne Wörter überschrieben werden.
Die Illustration zeigt Papier, eine leere Karte und eine Schere. Sie steht für das Kürzen eines Musters auf die passende Form. Sie enthält bewusst keine abgebildete Rechnung, denn ein Bild könnte eine falsche Pflichtfeldliste vortäuschen. Maßgeblich ist die verlinkte Quelle.

Welche Angaben sind bei der Kleinunternehmerrechnung anders?
Die Sonderliste nach § 34a UStDV enthält keine Pflicht zur fortlaufenden Rechnungsnummer und keine gesonderte Pflichtangabe zum Leistungsdatum. Das lässt sich im Wortlaut der Verordnung nachlesen (Quelle). Trotzdem kann eine eigene Nummer sehr praktisch sein. Sie hilft beim Wiederfinden und bei Rückfragen. Auch ein Leistungszeitpunkt kann Unklarheiten vermeiden. Eine sinnvolle interne Ordnung ist jedoch etwas anderes als eine gesetzliche Pflichtangabe.
Wer von einer allgemeinen Rechnung auf ein Kleinunternehmermuster umstellt, sollte nicht einfach Felder verschwinden lassen, ohne den Grund zu verstehen. Die Sonderregel betrifft Rechnungen über Leistungen unter der genannten Befreiung. Sie sagt nichts darüber, ob Ihr konkreter Betrieb oder Vorgang die Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie daran zweifeln, klären Sie diese Frage anhand Ihrer Situation, bevor Sie den Hinweis verwenden. Auf dieser Seite geht es um das Schreiben der Rechnung, nicht um die Prüfung des Status.
Bei der Steuerkennung nennt die Verordnung mehrere mögliche Angaben des Ausstellers. Welche davon Sie tatsächlich besitzen und verwenden dürfen, ergibt sich aus Ihren Unterlagen. Erfinden Sie keine Kennung, nur weil ein Muster ein leeres Feld zeigt. Setzen Sie auch keine private Nummer an eine Stelle, deren Zweck Sie nicht verstehen. Die Liste im Kasten zeigt die zulässigen Arten aus der Quelle; die richtige konkrete Angabe kommt von Ihnen.
Wie sieht ein brauchbarer Aufbau aus?
Oben steht erkennbar, von wem die Rechnung kommt und an wen sie gerichtet ist. Danach folgen Ausstellungsdatum und eine verständliche Bezeichnung des Vorgangs. Die Leistung sollte so konkret beschrieben sein, dass der Empfänger sie seiner Bestellung oder Absprache zuordnen kann. Darunter steht das Entgelt als Summe mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung. Eine zusätzliche interne Rechnungsnummer können Sie für die eigene Ordnung ergänzen. Geben Sie ihr ein Format, das Sie dauerhaft wiederfinden, ohne es für eine gesetzlich vorgeschriebene Form zu halten.
Eine gute Leistungsbeschreibung beantwortet einfache Fragen. Was wurde geliefert oder getan? Welcher Umfang war vereinbart? Woran erkennt der Kunde, dass genau diese Leistung abgerechnet wird? „Arbeiten“ allein kann zu ungenau sein, wenn mehrere Aufträge nebeneinanderliegen. Andererseits muss aus einer kleinen Rechnung kein langer Projektbericht werden. Schreiben Sie so, dass die Rechnung für jemanden verständlich ist, der Ihre internen Notizen nicht kennt.
Bei wiederkehrenden Leistungen lohnt sich eine Vorlage mit festen, gut lesbaren Feldern. Lassen Sie die veränderlichen Angaben bewusst offen: Empfänger, Ausstellungsdatum, konkrete Leistung und Entgelt. Wenn Sie jedes Mal den letzten Beleg kopieren, können alte Daten leicht stehen bleiben. Ein leeres Muster macht sichtbar, was neu geprüft werden muss. Unsere Vorlagenseite erklärt den Aufbau und zeigt, wie Sie eine eigene Musterdatei kontrollieren.
Die Kontodaten und eine Zahlungsbitte können dem Kunden helfen. In der allgemeinen Angabenliste des Umsatzsteuergesetzes stehen sie nicht als Pflichtfelder (Quelle). Formulieren Sie ein Zahlungsziel nur, wenn es zum vereinbarten Ablauf passt. Die rechtlichen Folgen verspäteter Zahlung sind ein separates Thema und werden durch einen beliebigen Satz auf der Vorlage nicht automatisch geklärt.
Wie prüfen Sie einen Entwurf vor dem Versand?
Lesen Sie die Rechnung zunächst wie ein fremder Empfänger. Erkennen Sie Absender, Empfänger und die abgerechnete Leistung sofort? Ist das Entgelt eindeutig und steht der Befreiungshinweis in einem Zusammenhang mit diesem Betrag? Vergleichen Sie dann die Anschriften mit den tatsächlichen Unterlagen. Ein gespeicherter Kontakt kann veraltet sein. Die Prüfung dauert weniger Zeit als eine spätere Erklärung an den Kunden.
Sehen Sie sich danach die Steuerdarstellung an. Eine Vorlage aus einem anderen Fall kann noch einen Steuerbetrag oder eine automatisch berechnete Zeile enthalten. Wenn die Leistung unter die Befreiung fällt, darf ein solcher unberechtigter Ausweis nicht einfach stehen bleiben. Prüfen Sie ebenso, ob der Hinweis überhaupt eingefügt wurde. Besonders bei Software geschieht die Auswahl oft über eine Einstellung, die nach einer Änderung oder einem neuen Dokument erneut kontrolliert werden sollte.
Schließen Sie mit dem Dateiblick ab. Ist die exportierte Fassung lesbar, sind alle Zeilen sichtbar, und stimmen die Angaben mit dem Entwurf überein? Ein abgeschnittener Rand oder eine unklare Schrift kann die Rechnung im Alltag unbrauchbar machen, auch wenn die Daten in der Eingabemaske richtig aussahen. Öffnen Sie die fertige Datei, bevor Sie sie versenden. Bewahren Sie die versandte Fassung so auf, dass Sie später genau dieses Dokument wiederfinden.
Falls nach dem Versand ein Fehler auffällt, verbergen Sie die Änderung nicht in einer still überschriebenen Datei. Die gelesene Verordnung beschreibt eine Berichtigung durch ein Dokument mit eindeutigem Bezug auf die Rechnung: Fehlende oder unrichtige Angaben können in einem Dokument berichtigt werden, das eindeutig auf die Rechnung Bezug nimmt (Quelle). Wie Sie dies praktisch formulieren, hängt vom Fehler ab. Prüfen Sie die betroffene Angabe und halten Sie beide Fassungen nachvollziehbar. Bei Unsicherheit über die steuerliche Wirkung eines konkreten Falls ist fachliche Beratung sinnvoll.
Vorlage, Generator oder Programm: Was passt zu Ihrem Ablauf?
Eine Vorlage eignet sich, wenn Sie nur gelegentlich Rechnungen schreiben und jeden Beleg bewusst prüfen möchten. Sie lässt Ihnen viel Kontrolle über Formulierungen, verlangt aber eigene Ordnung bei Dateinamen, Nummern und Ablage. Der Generator führt Sie durch Eingabefelder und zeigt eine Druckansicht. Er nimmt Ihnen die Entscheidung über den tatsächlichen Status und die richtige Beschreibung der Leistung nicht ab. Nutzen Sie die Vorschau als letzte Lesekontrolle.
Ein Rechnungsprogramm kann wiederkehrende Daten schneller einsetzen und Dokumente auffindbar halten. Das ist besonders nützlich, wenn Sie häufiger abrechnen oder bei Kopien leicht den Überblick verlieren. Prüfen Sie jedoch, ob die Kleinunternehmer-Einstellung in Ihrem konkreten Tarif belegt ist. Ein Produkt kann den Begriff auf einer Hilfeseite nennen, ohne die Tarifzuordnung zu klären. Unser Finder
Wählen Sie keinen größeren Ablauf, nur weil er professioneller wirkt. Eine sorgfältig gepflegte Vorlage kann für wenige klare Rechnungen vollkommen ausreichen. Wählen Sie aber auch nicht aus Gewohnheit eine Vorlage, wenn Sie jedes Mal dieselben Daten neu eintippen und Fehler dabei wahrscheinlicher werden. Die richtige Lösung ist die, mit der Sie das fertige Dokument verstehen, prüfen und später wiederfinden.
Wie erkennen Sie eine passende Softwarefunktion?
Schauen Sie nicht nur nach einem Schalter mit der Beschriftung „Kleinunternehmer“. Entscheidend ist der fertige Beleg. Wird das Entgelt als Summe gezeigt? Steht ein zutreffender Befreiungshinweis darauf? Erscheint kein unberechtigter Steuerbetrag? Sind die übrigen Angaben aus der Sonderliste enthalten? Legen Sie in einer Probe einen typischen Vorgang an und lesen Sie die exportierte Rechnung. Wenn die Vorschau anders aussieht als die endgültige Datei, zählt die Datei.
Fragen Sie außerdem, ob die Funktion in dem Tarif steckt, den Sie kaufen möchten. Einige Anbieter nennen Funktionen allgemein, aber die gelesene Preisseite ordnet sie nicht eindeutig zu. In diesem Fall steht bei uns „unbekannt“, selbst wenn die Funktion irgendwo im Produkt vorkommen könnte. Eine offene Tariffrage lässt sich beim Anbieter klären. Sie sollte nicht durch eine günstige Zahl im Vergleich verdeckt werden.
Die Software kann eine Nummer automatisch vergeben, obwohl § 34a UStDV sie hier nicht als Pflichtangabe nennt. Das kann für Ihre interne Ordnung gut sein. Prüfen Sie, ob die Folge für Sie nachvollziehbar bleibt und wie Korrekturen dargestellt werden. Eine vorgegebene Nummernlogik ist keine Garantie für einen richtigen Beleg. Lesen Sie die Leistung und die Kundendaten jedes Mal neu, besonders wenn sie aus einem früheren Dokument übernommen wurden.
Wenn Sie Belege und Zahlungen zusammenführen möchten, schauen Sie zusätzlich in unser Buchhaltungssoftware-Fach. Dort geht es um den Arbeitsweg nach der Rechnung. Für die Rechnung selbst bleibt die Checkliste dieser Seite maßgeblich. Eine breite Anwendung ist keine Voraussetzung dafür, eine übersichtliche Kleinunternehmerrechnung zu erstellen.
Welche Missverständnisse treten häufig auf?
Das erste Missverständnis lautet: „Ohne Umsatzsteuer brauche ich keine Rechnung.“ Ob eine Rechnung auszustellen ist, hängt vom Vorgang und den gesetzlichen Fällen ab, nicht vom bloßen Fehlen eines Steuerbetrags. Die gelesene Norm benennt die Fälle der Ausstellungspflicht: Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, an eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft oder bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an Nichtunternehmer (Quelle). Für Ihren konkreten Vorgang sollten Sie die Einordnung prüfen. Auch unabhängig von einer Pflicht kann ein sauberer Beleg für beide Seiten hilfreich sein.
Das zweite Missverständnis lautet: „Die allgemeine Pflichtfeldliste gilt unverändert.“ Für eine Rechnung über eine unter § 19 UStG befreite Leistung enthält § 34a UStDV eine eigene Liste. Darum unterscheiden unsere Checkliste und der Generator die Ansichten. Wer eine allgemeine Vorlage verwendet, sollte sie passend prüfen, statt nur den Steuerbetrag zu entfernen. Umgekehrt kann eine freiwillige Nummer oder ein Leistungszeitpunkt sinnvoll bleiben, ohne dadurch plötzlich ein Pflichtfeld der Sonderliste zu werden.
Das dritte Missverständnis betrifft die Formulierung des Hinweises. Manche Muster erwecken den Eindruck, nur ein bestimmter langer Satz sei erlaubt. Die gelesene Verordnung verlangt einen Hinweis auf die Befreiung. Unser kurzer Beispielsatz ist belegt, aber wir behaupten nicht, dass andere verständliche Formulierungen ausgeschlossen seien. Wichtiger ist, dass der Hinweis zum wirklichen Vorgang passt und die Rechnung keinen widersprüchlichen Steuerausweis enthält.
Ein weiteres Missverständnis ist die Gleichsetzung von Vorlage und Prüfung. Ein Muster kann richtige Felder enthalten und trotzdem zu einem falschen Beleg führen, wenn eine alte Anschrift, eine ungenaue Leistung oder ein unpassender Steuerhinweis übernommen wird. Arbeiten Sie mit einer Vorlage wie mit einer Checkliste: Sie erinnert an Fragen, aber die Antwort kommt aus Ihrem Vorgang. Diese Haltung macht auch eine Softwareausgabe sicherer.
Wie halten Sie Ihre Rechnungen später verständlich?
Geben Sie jeder versandten Fassung einen auffindbaren Platz. Sie sollten erkennen können, welcher Kunde welches Dokument erhalten hat und ob eine Korrektur folgte. Eine fortlaufende Nummer kann dabei helfen, obwohl sie in der Sonderliste nicht vorgeschrieben ist. Auch ein klares Dateinamensschema kann nützlich sein. Legen Sie die Regel so fest, dass Sie sie im Alltag tatsächlich einhalten, und prüfen Sie bei einer Umstellung, ob ältere Belege weiterhin auffindbar bleiben.
Wenn sich Angaben ändern, aktualisieren Sie Ihre Vorlage bewusst. Eine neue Anschrift, eine andere Leistungsbeschreibung oder eine neue Art von Auftrag sollte nicht heimlich über eine alte Kopie laufen. Halten Sie eine leere Ausgangsversion bereit und prüfen Sie nach jeder Änderung die fertige Druckansicht. So bleibt der Unterschied zwischen allgemeinem Muster und konkretem Beleg sichtbar.
Für Fragen zum steuerlichen Status können diese Rechnungsbeispiele keine individuelle Entscheidung liefern. Die hier gelesenen Quellen belegen die Anforderungen an das Dokument und die rechtliche Grundlage der Befreiung, aber nicht Ihre persönlichen Voraussetzungen. Klären Sie diesen Punkt mit den zuständigen Unterlagen oder fachlicher Hilfe. Sobald der Anwendungsfall feststeht, führt Sie diese Seite durch die Rechnung selbst: Beteiligte, Leistung, Entgelt, Hinweis, Lesekontrolle und Ablage.
Wenn Sie nur einen Schritt mitnehmen möchten, öffnen Sie Ihre letzte Rechnung und lesen Sie sie wie ein Kunde. Versteht man sofort, wofür das Entgelt verlangt wird und warum kein Steuerbetrag ausgewiesen ist? Falls nicht, verbessern Sie zuerst die Beschreibung und die Darstellung. Eine neue Vorlage oder ein neues Programm kann danach helfen, diese Klarheit dauerhaft zu wiederholen.
Wie beantworten Sie eine Rückfrage des Kunden?
Fragt ein Kunde nach dem fehlenden Steuerbetrag, erklären Sie knapp, dass die betreffende Leistung unter der Kleinunternehmerbefreiung abgerechnet wird, sofern dies für Ihren Vorgang zutrifft. Verweisen Sie auf den Hinweis auf der Rechnung. Eine lange Belehrung über Ihre steuerliche Situation ist für die Zuordnung des Belegs selten hilfreich. Entscheidend ist, dass das Dokument in sich verständlich ist und keine widersprüchliche Steuerzeile enthält.
Fragt der Kunde nach einer Nummer oder einem Leistungsdatum, unterscheiden Sie zwischen gesetzlicher Pflicht und praktischer Information. Sie können eine interne Nummer oder einen verständlichen Zeitpunkt ergänzen, wenn es die Zuordnung erleichtert. Die Sonderliste verpflichtet dazu nach der gelesenen Norm nicht. Geben Sie eine solche Angabe nur an, wenn sie richtig ist. Eine frei erfundene Nummer oder ein geratenes Datum macht die Rechnung nicht besser.
Wenn eine konkrete Angabe falsch war, schicken Sie nicht bloß eine still geänderte Datei mit demselben Namen. Machen Sie den Bezug zum ursprünglichen Beleg erkennbar und bewahren Sie den Verlauf so auf, dass Sie ihn später erklären können. Die Norm zur Berichtigung ist verlinkt. Bei einem schwierigen Einzelfall, etwa einem strittigen Steuerhinweis, holen Sie fachliche Hilfe ein, bevor Sie mehrere widersprüchliche Fassungen versenden.
Die Erfahrung aus solchen Rückfragen ist nützlich für Ihre Vorlage. Wenn mehrere Kunden denselben Punkt nicht verstehen, prüfen Sie die Sprache und Anordnung des Belegs. Oft hilft ein klarer Leistungstext oder ein gut sichtbarer Befreiungshinweis mehr als eine weitere technische Einstellung. Das Ziel ist eine Rechnung, die beim ersten Lesen erklärt, was geschehen ist.
Häufige Fragen
Ist man als Kleinunternehmer verpflichtet, Rechnungen zu schreiben?
Kann ich als Kleinunternehmer eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer erstellen?
Wie schreibe ich als Kleinunternehmer eine Rechnung richtig?
Welche Pflichtangaben müssen auf einer Rechnung nach § 14 UStG stehen?
Was passiert, wenn die Rechnung nicht ordnungsgemäß ist?
Quellen und Stand
- UStG § 14, gelesen am 04.10.2026
- UStG § 19, gelesen am 04.10.2026
- UStG § 14c, gelesen am 04.10.2026
- UStDV § 31, gelesen am 04.10.2026
- UStDV § 34a, gelesen am 04.10.2026
Stand: 04.10.2026 · Redaktion: Mira Feldmann, schreibt über Rechnungen und Arbeitsabläufe. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder Finanzamt.