Allgemein
Für Selbstständige und Firmen mit Umsatzsteuer. Regelsatz und ermäßigter Satz werden getrennt ausgewiesen.
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Ein gutes Muster führt durch die Angaben, ohne den konkreten Auftrag zu verstecken. Hier bauen Sie Ihre Vorlage Schritt für Schritt auf.

Alle Dateien enthalten die Angaben, die § 14 Abs. 4 UStG für eine Rechnung nennt, als farbig markierte Felder. Das Word-Muster bearbeiten Sie in Word oder LibreOffice, die Excel-Tabelle rechnet Zeilensummen, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag auf den Cent genau, das PDF füllen Sie in den meisten PDF-Programmen am Bildschirm aus oder drucken es. Das Beispiel-PDF zeigt erfundene Daten und ist keine Vorlage zum Versenden. Auf der zweiten Seite jeder Datei, in Excel im Blatt „Hinweise“, steht eine Ausfüllhilfe, die Sie vor dem Versand entfernen.
Für Selbstständige und Firmen mit Umsatzsteuer. Regelsatz und ermäßigter Satz werden getrennt ausgewiesen.
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Ohne Umsatzsteuer und mit Hinweis auf die Befreiung nach § 19 UStG. Nur die Mindestangaben nach § 34a UStDV sind Pflicht.
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Für kleine Gewerbe mit Warenverkauf oder Dienstleistung, mit Umsatzsteuer.
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Arbeitszeit und Material getrennt, mit Zwischensummen und Leistungsort.
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Honorar nach Stunden oder pauschal, mit Projektbezug.
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Muster ohne Gewähr, ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 05.10.2026
Eine Vorlage ist eine leere Arbeitsfläche mit Führung. Sie soll wichtige Angaben sichtbar machen und Fehler beim Kopieren erschweren. Eine Vorlage, die mit vielen Farben beeindruckt, aber die Leistung versteckt, verfehlt ihren Zweck. Eine sehr schlichte Vorlage kann dagegen gut funktionieren, wenn Absender und Empfänger, Rechnungsdaten, Leistung und Betrag an klaren Stellen stehen. Das Auge sollte die Information finden, ohne durch Dekoration suchen zu müssen.
Beginnen Sie mit Ihrer tatsächlichen Arbeit. Schreiben Sie wiederkehrend ähnliche Rechnungen, etwa für vergleichbare Aufträge? Dann können feste Bezeichnungen und Spalten nützlich sein. Wechseln Ihre Leistungen stark, sollte die Leistungsbeschreibung genügend Platz bekommen. Eine starre Zeile, die nur eine interne Kurzform zulässt, verleitet zu ungenauen Angaben. Gute Vorlagen werden an den Vorgang angepasst, nicht umgekehrt.
Prüfen Sie auch, was beim Kopieren passiert. Bleibt eine alte Rechnungsnummer stehen? Übernimmt die Datei die Anschrift eines früheren Kunden? Wird ein früherer Steuerhinweis unbemerkt mitkopiert? Eine Vorlage reduziert solche Risiken nur, wenn Sie vor dem Versand bewusst neu ausgefüllte und alte Felder unterscheiden. Markieren Sie in Ihrer Arbeitsdatei Eingabefelder, entfernen Sie die Markierung aber aus dem endgültigen Dokument.
Der Rechtsrahmen für eine übliche Rechnung steht in der gelesenen Liste des § 14 Abs. 4 UStG. Die folgenden Felder sind daraus abgeleitet. Bei Sonderfällen und bei der verkürzten Kleinunternehmerrechnung muss die Vorlage entsprechend angepasst werden. Verwechseln Sie daher „kostenlos“ nicht mit „für jeden Vorgang passend“. Der Preis einer Datei sagt nichts über ihre rechtliche Passgenauigkeit.
Stellen Sie den Aussteller und den Empfänger erkennbar gegenüber. Darunter folgen Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer und steuerliche Kennung des Ausstellers. Die Leistungszeile braucht genug Raum, um Menge und Art einer Lieferung oder Umfang und Art einer Dienstleistung klar zu benennen. Für die allgemeine Rechnung gehört auch der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung hinein. Bei der Berechnung müssen Entgelt, steuerliche Behandlung und gegebenenfalls vereinbarte Nachlässe nachvollziehbar bleiben.
Diese Beschreibung ist absichtlich in der Reihenfolge angeordnet, in der Sie eine Rechnung lesen können. Die amtlichen Punkte mit Quelle und Prüfdatum finden Sie hier:
Gesetzestext gelesen am 04.10.2026.
Manche Einträge der Gesetzesliste gelten nur in bestimmten Fällen. Das betrifft den Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Empfängers sowie das Wort „Gutschrift“ bei einer Abrechnung durch den Leistungsempfänger. Nehmen Sie solche Zeilen nicht automatisch in jede Vorlage auf. Das macht ein Dokument eher verwirrend. Besser ist eine bewusste Entscheidung beim Erstellen der konkreten Rechnung.
Bankverbindung und Zahlungsziel sind praktische Angaben, aber nicht Teil der gelesenen Pflichtliste. Für beide Felder gilt: Nach dieser Liste sind sie nicht zwingend (Quelle). Lassen Sie dennoch eine gut sichtbare Stelle dafür frei, wenn Ihre Kunden diese Information benötigen. Eine Vorlage darf hilfreicher sein als die Mindestliste, solange sie keine falschen Tatsachen behauptet.

Word eignet sich, wenn Sie vor allem einen gut lesbaren Geschäftsbrief mit wenigen Positionen gestalten möchten. Der Vorteil liegt in der einfachen Bearbeitung von Text. Sie können eine ausführliche Leistungsbeschreibung schreiben, ohne die Struktur einer Tabelle zu erzwingen. Das ist hilfreich für Beratungsleistungen, kreative Aufträge oder eine Rechnung, bei der der Zusammenhang zwischen mehreren Arbeitsschritten erklärt werden muss.
Richten Sie zunächst feste Bereiche ein: oben Ihre Angaben, darunter den Empfänger, dann Rechnungsdaten und Leistungsblock. Halten Sie die eigentliche Rechnung von Notizen getrennt. Interne Hinweise, die Ihnen beim Ausfüllen helfen, gehören nicht in die endgültige Datei. Wenn Sie die Vorlage erneut verwenden, starten Sie von einer unveränderten Masterdatei statt von der zuletzt verschickten Rechnung. Sonst tragen Sie alte Daten in den nächsten Auftrag hinein.
Für Beträge ist besondere Sorgfalt nötig. Eine Textverarbeitung kann eine Tabelle schön ausrichten, doch sie garantiert nicht, dass Summen nach einer Änderung automatisch stimmen. Prüfen Sie Einzelpreise, Mengen, Nachlässe und Steuerbetrag nach jeder Korrektur. Wenn Sie eine Zahl im Fließtext ändern, darf die Endsumme nicht auf dem früheren Wert stehen bleiben. Trennen Sie die Positionen so, dass ein Kunde die Rechnung ohne Rückfrage nachvollziehen kann.
Bewahren Sie die Arbeitsvorlage und die versandte Fassung getrennt auf. Die versandte Fassung sollte nachträglich nicht still verändert werden, während sie beim Kunden schon im Umlauf ist. Falls eine Angabe berichtigt werden muss, gibt § 31 UStDV eine Möglichkeit für ein eindeutig auf die Rechnung bezogenes Berichtigungsdokument: Fehlende oder unrichtige Angaben können in einem Dokument berichtigt werden, das eindeutig auf die Rechnung Bezug nimmt (Quelle). Diese Regel ersetzt keine Prüfung, welcher Korrekturweg im Einzelfall passt, erklärt aber, warum eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Fassungen wichtig ist.
Excel oder ein vergleichbares Tabellenblatt ist stark, wenn Positionen und Rechenwege im Mittelpunkt stehen. Sie können Mengen, Einzelpreise und Zwischensummen in Spalten ordnen und die Summenformeln sichtbar prüfen. Gerade weil Formeln bequem sind, verdienen sie Aufmerksamkeit. Ein eingefügter zusätzlicher Posten kann außerhalb eines bisherigen Summenbereichs liegen. Eine kopierte Zeile kann auf die falsche Zelle zeigen. Sehen Sie deshalb nicht nur auf das Ergebnis, sondern auch auf die Formelbereiche.
Nutzen Sie klare Spaltenüberschriften, die zu Ihrem Vorgang passen. Eine Dienstleistung braucht vielleicht eine Zeile für den Zeitraum, eine Lieferung eine nachvollziehbare Mengenangabe. Vermeiden Sie unlesbare Abkürzungen, die nur Sie selbst verstehen. Der Kunde erhält am Ende die Rechnung, nicht die Geschichte Ihrer Tabellenkonstruktion. Wenn er die Positionen und den Gesamtbetrag ohne Ihre Hilfe versteht, ist die Tabelle gut genug gegliedert.
Ein Tabellenblatt sollte außerdem keine unnötigen Arbeitsnotizen enthalten, wenn Sie es weitergeben. Zusätzliche Reiter, versteckte Spalten oder alte Kundendaten gehören nicht in die versandte Datei. Prüfen Sie die Exportansicht vor dem Senden. Eine Tabelle, die auf Ihrem Bildschirm ordentlich aussieht, kann beim Drucken auf mehrere unleserliche Seiten verteilt sein. Die richtige Papieransicht ist Teil der praktischen Qualitätskontrolle, auch wenn sie kein eigenes Feld in der gesetzlichen Liste ist.
Für die steuerliche Behandlung gelten dieselben Fragen wie in Word. Der allgemeine Steuersatz aus § 12 UStG beträgt 19 % (Quelle), daneben ist ein ermäßigter Satz von 7 % (Quelle) belegt. Ob Ihre konkrete Leistung den ermäßigten Satz nutzen darf, klärt die Vorlage nicht. Bauen Sie die Formeln so, dass Sie die eigene Einordnung bewusst treffen, statt einen voreingestellten Wert ungeprüft zu übernehmen.
Ein PDF ist für viele Abläufe die gut lesbare Endfassung einer zuvor bearbeiteten Vorlage. Es hält die Anordnung in der Regel stabil, wenn Empfänger ein anderes Programm oder Gerät verwenden. Trotzdem ist „als PDF gespeichert“ kein Qualitätssiegel. Öffnen Sie die exportierte Datei selbst. Ist die Anschrift vollständig sichtbar? Ist keine Leistungszeile abgeschnitten? Bleibt die Summe lesbar? Fehlen unbeabsichtigte Kommentare oder leere Seiten?
Denken Sie an die Trennung zwischen Bearbeitung und Versand. Die bearbeitbare Datei ist Ihre Arbeitsgrundlage. Die Fassung, die der Kunde bekommt, ist ein eigener Stand. Geben Sie den Dateien eindeutige Namen, die eine spätere Zuordnung erlauben, ohne personenbezogene Details unnötig zu verbreiten. Wenn Sie eine Rechnung erneut versenden, prüfen Sie, ob tatsächlich dieselbe Fassung gemeint ist oder ob eine Korrektur notwendig wurde.
Die Frage, welches Dateiformat in besonderen Konstellationen vorgeschrieben ist, wird auf dieser Seite nicht pauschal beantwortet. Dieser Hub behandelt die Inhalte und die praktische Erstellung klassischer Rechnungen. Entscheidend ist, dass Sie Ihre konkrete Versandpflicht und den Empfängerfall gesondert prüfen. Ein Dateiname allein beweist nicht, dass jede Anforderung erfüllt ist.
Sie können den folgenden Aufbau als Arbeitsgerüst kopieren. Er enthält keine fiktive Firma, keinen erfundenen Steuerbescheid und keine Beispielrechnung mit ausgedachten Beträgen. Tragen Sie nur echte Angaben zu Ihrem Vorgang ein. Löschen Sie Felder nicht bloß deshalb, weil sie in diesem konkreten Entwurf unbequem sind. Prüfen Sie zuvor, ob die gesetzliche Liste sie für Ihre Rechnung verlangt.
| Bereich | Eigene Angabe | Prüffrage |
|---|---|---|
| Aussteller | Name und vollständige Anschrift | Ist die aktuelle Anschrift eingetragen? |
| Empfänger | Name und vollständige Anschrift | Ist der richtige Vertragspartner gemeint? |
| Rechnungsdaten | Datum, Nummer, steuerliche Kennung | Sind die Daten neu und eindeutig? |
| Leistung | Beschreibung, Umfang, Zeitpunkt | Kann der Kunde den Auftrag zuordnen? |
| Berechnung | Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag oder Befreiungshinweis | Ist die Behandlung geprüft und der Betrag nachvollziehbar? |
| Freiwillige Zahlungshinweise | Zahlungsziel und Zahlungsweg, falls verwendet | Sind diese Angaben klar und aktuell? |
Das Muster ist absichtlich kein fertiges Dokument zum blinden Abschicken. Es erinnert an die Bereiche, die Sie ausfüllen und überprüfen müssen. Bei einer Rechnung mit mehreren Steuersätzen muss die Berechnung anders gegliedert werden. Bei einer Kleinunternehmerrechnung verwenden Sie die verkürzte Liste. Bei einer echten Gutschrift durch den Empfänger oder einem Fall mit Aufbewahrungshinweis kommen bedingte Angaben hinzu. Die Quelle zu diesen Feldern steht in der Pflichtliste weiter oben.
Wenn Sie das Gerüst in Word übernehmen, können Sie die Bereiche als Absätze und Tabellen aufbauen. In Excel eignen sie sich als benannte Zellen und klar abgegrenzte Berechnungsbereiche. In einer PDF-Fassung sollten die Bereiche genau so lesbar bleiben. Sie brauchen kein aufwendiges grafisches Motiv. Ein sauberer Rand, ausreichend Abstand und eine deutliche Summe erleichtern das Prüfen mehr als ein dekorativer Hintergrund.
Für eine Rechnung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist die Angabenliste des § 34a UStDV maßgeblich. Dort werden Namen und Anschriften beider Parteien, eine zulässige steuerliche Kennung, Ausstellungsdatum, Leistungsangabe und das Entgelt in einer Summe mit einem Hinweis auf die Steuerbefreiung genannt. „Gutschrift“ kommt hinzu, wenn der Empfänger abrechnet. Die verkürzte Liste mit Quelle können Sie hier prüfen:
Gesetzestext gelesen am 04.10.2026.
Die allgemeine Vorlage mit automatisch ausgewiesener Umsatzsteuer ist für diese Art Rechnung gefährlich. Die gelesene Quelle zu § 14c UStG beschreibt das Risiko einer unberechtigt ausgewiesenen Steuer: Kann eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG auslösen (Quelle). Lassen Sie deshalb einen Steuersatz oder Steuerbetrag nicht stehen, nur weil die bisherige Datei ihn schon enthielt. Entscheidend ist Ihre zutreffende steuerliche Einordnung, die wir mit einer Vorlage nicht feststellen können.
Ein weiteres Missverständnis betrifft die Rechnungsnummer. Sie ist in der verkürzten Liste des § 34a UStDV nicht als Pflichtangabe enthalten (Quelle). Freiwillig kann sie die Ablage erleichtern. Ähnliches gilt für das Leistungsdatum (Quelle). Eine freiwillige Angabe ist aber nur dann hilfreich, wenn sie richtig ist. Fügen Sie also nichts aus Gewohnheit hinzu, das Ihrem tatsächlichen Auftrag widerspricht.
Die größte Schwäche einer Vorlage ist oft nicht ihr Aufbau, sondern ihre Vergangenheit. Beim Kopieren reisen alte Kundennamen, Adressen, Rechnungsnummern, Leistungszeiträume und Hinweise mit. Legen Sie deshalb eine wirklich leere Masterdatei an und schützen Sie sie vor versehentlichem Überschreiben. Erstellen Sie jeden neuen Entwurf aus dieser Datei, nicht aus einem früher versandten Beleg.
Lesen Sie die neue Rechnung einmal rückwärts vom Betrag zur Leistung und dann vorwärts vom Absender zum Empfänger. Dieser ungewohnte Blick findet andere Fehler als die Routine beim Schreiben. Vergleichen Sie die Angaben mit dem Auftrag und mit den Daten, die der Kunde für die Rechnungsstellung genannt hat. Wo ein Feld nicht passt, ändern Sie nicht nur das sichtbare Wort, sondern prüfen Sie auch abhängige Formeln oder Hinweise.
Wenn mehrere Personen mit Vorlagen arbeiten, sollte klar sein, wer die Masterdatei pflegt. Sonst entstehen leicht verschiedene Fassungen, die sich nur durch kleine Details unterscheiden. Eine kurze interne Notiz über den Speicherort und die letzte Änderung ist oft wertvoller als ein besonders kompliziertes Layout. Die Vorlage soll einen verlässlichen Ablauf unterstützen und nicht selbst zum Suchproblem werden.
Eine Vorlage arbeitet gut, solange Sie den Überblick über Ihre Rechnungen und ihre Änderungen behalten. Wenn Sie häufig dieselben Kontaktdaten neu eintragen, Rechnungsnummern manuell suchen oder Zahlungen mit Dateien abgleichen, entsteht eine andere Aufgabe: Sie verwalten einen Ablauf, nicht nur ein Dokument. Dann kann ein Programm nützlich sein. Es sollte die Schritte vereinfachen, die Sie wirklich wiederholen, statt nur eine längere Liste von Funktionen zu besitzen.
Beobachten Sie Ihre Arbeit für eine Weile bewusst. Wo entsteht Reibung? Beim Schreiben der Positionen, beim Finden einer alten Rechnung, bei Korrekturen oder bei der Übergabe an jemanden, der die Unterlagen weiterverarbeitet? Wenn die Antwort immer dieselbe ist, können Sie gezielt nach einer Funktion suchen. Vielleicht genügt ein klarer Dateiname und eine bessere Mastervorlage. Vielleicht benötigen Sie eine strukturierte Kundenliste und eine geordnete Ablage. Das ist keine Frage der Größe Ihres Unternehmens allein.
Der Software-Finder verwendet nur Merkmale, die in den gelesenen Anbieterinformationen bestätigt wurden. Auf dem Rechnungsprogramm-Fach stehen Preise mit ihrem Erhebungsdatum und dem Link zur offiziellen Preisseite. Prüfen Sie dort besonders die Zuordnung einer Funktion zum konkreten Tarif. Ein günstiger Einstiegstarif kann für Ihre benötigte Aufgabe unpassend sein, wenn die Funktion erst später beginnt oder die Zuordnung auf der Preisseite offen blieb.
Eine Software nimmt Ihnen die Verantwortung für Ihre Angaben nicht ab. Auch ein gespeicherter Kunde kann umziehen, ein Preis kann sich ändern und eine Leistungsbeschreibung kann zu allgemein sein. Der Vorteil liegt in einem besseren Arbeitsfluss, nicht in einer automatischen rechtlichen Garantie. Wer das versteht, kann eine Vorlage und ein Programm mit denselben Fragen beurteilen: Was muss der Empfänger erkennen, was muss ich später wiederfinden und was muss ich vor dem Versand selbst entscheiden?
Speichern Sie den Stand, den Sie versandt haben, so, dass er später eindeutig auffindbar ist. Eine Arbeitsdatei allein reicht dafür als Orientierung nicht aus, wenn sie beim nächsten Auftrag wieder überschrieben wird. Halten Sie den Bezug zwischen Rechnung, eventuell späterer Berichtigung und Zahlung nachvollziehbar. Die gesetzliche Aufbewahrungsdauer für ausgestellte und erhaltene Rechnungen beträgt 8 Jahre (Quelle).
Ein guter Ablageweg beginnt vor dem Versand. Entscheiden Sie, welchen Namen die versandte Datei bekommt, wo sie abgelegt wird und wie Sie eine erneute Zusendung kennzeichnen. Wenn eine Rechnung wegen einer fehlenden oder falschen Angabe berichtigt wird, sollte der Bezug zur ursprünglichen Fassung sichtbar bleiben. So muss niemand Monate später aus fast gleichen Dateien erraten, welche Fassung an den Kunden ging.
Die Wahl zwischen Word, Excel und PDF ändert diese Aufgabe nicht. In Word ist die Bearbeitung bequem, in Excel die Berechnung nachvollziehbar und in PDF die Anordnung stabil. Ein verlässlicher Ablauf verbindet die Stärken, ohne die Schwächen zu verstecken. Öffnen Sie die Enddatei nach dem Export, prüfen Sie die Pflichtangaben und legen Sie genau diese Fassung ab. Wenn Sie eine Änderung vornehmen, prüfen Sie erneut die Berechnung und die Hinweise.
Wenn Sie eine einzelne Rechnung sofort vorbereiten möchten, können Sie den Rechnungsgenerator nutzen. Er führt durch die Eingaben und zeigt eine Vorschau. Auch dort gilt: Die Prüfung des konkreten Vorgangs bleibt bei Ihnen. Dieser Hub soll Ihnen dafür einen verständlichen Rahmen geben, unabhängig davon, welches Werkzeug Sie verwenden.
Eine Vorlage wird besser, wenn Sie ihr eine kurze Arbeitsroutine zur Seite stellen. Fragen Sie sich vor dem Ausfüllen, wer genau der Vertragspartner ist, welche Leistung tatsächlich abgerechnet wird und welches Dokument die Grundlage bildet. Fragen Sie danach, ob der Steuerhinweis aus der Vorlage zu diesem Vorgang passt. Selbst wenn Sie denselben Kunden häufiger bedienen, kann sich der Leistungsumfang ändern. Eine unveränderte Datei ist deshalb nicht automatisch eine richtige neue Rechnung.
Nach dem Ausfüllen lohnt eine andere Perspektive. Öffnen Sie die exportierte Fassung auf einem schmalen Bildschirm oder in der Druckvorschau. Sind die Spaltenüberschriften noch sichtbar? Ist die Leistungsbeschreibung vollständig? Bleibt die Summe an der erwarteten Stelle? Ein Kunde sollte nicht zwischen abgeschnittenen Zeilen nach dem entscheidenden Betrag suchen müssen. Diese Prüfung ist besonders hilfreich, wenn aus einer breiten Tabelle ein PDF geworden ist.
Schließlich prüfen Sie Ihre eigene Ablage. Können Sie die Rechnung mit dem Auftrag, der versandten Nachricht und einer möglichen späteren Berichtigung verbinden? Wenn ja, erfüllt die Vorlage mehr als eine Gestaltungsaufgabe. Sie wird Teil eines nachvollziehbaren Arbeitsablaufs. Wenn nein, verbessern Sie zuerst diesen Ablauf. Eine weitere Schriftart oder ein zusätzliches Kästchen löst das Problem wahrscheinlich nicht.
Stand: 04.10.2026 · Redaktion: Mira Feldmann, schreibt über Rechnungen und Arbeitsabläufe. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen: Steuerberater oder Finanzamt.